Degressive Abschreibung - Neue Möglichkeiten für Kapitalanleger

Neue Afa für Wohngebäude durch die Bundesregierung verabschiedet.

Die Bundesregierung hat durch die Ratifizierung des Wachstumchancengesetzes  am 22. März 2024 nach langem Tauziehen mit den Bundesländern eine erhöhte Abschreibung für neu zu errichtenden Wohnraum eingeführt und somit für eine höhere steuerliche Begünstigung beim Kauf von Neubauimmobilien gesorgt. Die degressive Abschreibung (AfA) beinhaltet höhere Abschreibungssätze und soll so den Wohnungsneubau als Kapitalanlage wieder attraktiver machen.

Welchen positiven Aspekt hat die degressive Abschreibung für Wohngebäude?

Durch den erhöhten Prozentsatz der degressiven Abschreibung von 5 statt wie bisher 3 Prozent sinkt die Steuerlast für Immobilieneigentümer:innen und die Rendite von Neubauwohnungen als Kapitalanlage steigt aufgrund jener Steuervergünstigungen. Wenn die Investitionskosten schneller abgeschrieben werden können, kann auch wieder schneller und mehr in neuen Wohnraum investiert werden.

Wie hoch wird die degressive Abschreibung (AfA) sein?

Das Wachstumschancengesetz sieht eine degressive Abschreibung in Höhe von fünf Prozent für Neubauten vor, die Wohnzwecken dienen. Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung und wird umgangssprachlich auch als Abschreibung bezeichnet. Sie ist im § 7 Abs. 5 EstG geregelt und Teil des Wachstumschancengesetzes. Es gibt verschiedene Arten von AfAs für Wohngebäude: die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung.

Beispielrechnung

Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschreibungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).

Ist steuerlich was zu beachten?

In jedem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Die persönliche steuerliche Situation ist immer hoch individuell und verlangt daher eine individuelle Betrachtung durch einen Experten.

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Häufige Fragen zur degressiven Abschreibung (AfA) für Wohngebäude

Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung

Die lineare AfA ermöglicht eine gleichbleibende Abschreibung über den gesamten Abschreibungszeitraum einer Immobilie. Dabei liegt der Abschreibung immer die komplette Investitionssumme zugrunde. Bei Neubauten beträgt die lineare Abschreibung derzeit 3 Prozent.

Die degressive Abschreibung hat mit 5 Prozent einen deutlich höheren AfA-Satz. Im ersten Jahr wird dieser auf die gesamte Investitionssumme angewandt, in den darauffolgenden Jahren immer auf den abschreibungsfähigen Restwert der Immobilie.